Aushub was gehört dazu?
Als Aushubmaterial bezeichnet man alle Materialien, welche bei Bauarbeiten unterhalb des belebten Bodens ausgehoben werden, also Lockergestein, Kies und Sand. Befindet sich die Baustelle an einem Standort, an dem bereits früher bauliche Veränderungen vorgenommen wurden (anthropogener Standort), kann das Aushubmaterial auch weitere Bestandteile wie mineralische Bauabfälle oder Reste von alten Abfallablagerungen enthalten.
Aushub Typ A
Auf Deponien des VVEA Deponietyp A dürfen nur Abfälle abgelagert werden, soweit sie nicht durch andere Abfälle verschmutzt sind und den Anforderungen an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziffer 1 VVEA entspricht:
- a. zu mindestens 99 Gewichtsprozent aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht;
- b. keine Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, biogene Abfälle oder andere nicht mineralische Bauabfälle enthält;
- c. die in ihm enthaltenen Stoffe die Grenzwerte (Gesamtgehalte) nicht überschreiten oder eine Überschreitung nicht auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist. *
Aushub Typ A
Auf Deponien des VVEA Deponietyp A dürfen nur Abfälle abgelagert werden, soweit sie nicht durch andere Abfälle verschmutzt sind und den Anforderungen an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziffer 1 VVEA entspricht:
- a. zu mindestens 99 Gewichtsprozent aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht;
- b. keine Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, biogene Abfälle oder andere nicht mineralische Bauabfälle enthält;
- c. die in ihm enthaltenen Stoffe die Grenzwerte (Gesamtgehalte) nicht überschreiten oder eine Überschreitung nicht auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist. *